Beitragsordnung

 

1 Grundsatz

Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

 

2 Bankeinzug

Die Beiträge werden vom Konto eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Zahlung der Beiträge erfolgt in der Regel im Bankeinzugsverfahren viertel- oder halbjährlich, kann aber auch als Jahresbeitrag im Voraus geleistet werden. Eine Reduktion des Beitrages bei jährlicher Zahlweise im Voraus ist nicht möglich.

 

3 Beitragshöhe

Der Beitrag beträgt:

 

vierteljährlich

halbjährlich

jährlich

für Herren1

30,00 €

60,00 €

120,00 €

für Damen2

24,00 €

48,00 €

96,00 €

für Ermäßigte2,3

18,00 €

36,00 €

72,00 €

für Passive2

18,00 €

36,00 €

72,00 €

für Fördernde

- €

20,00 €

40,00 €

für Ehrenmitglieder

- €

- €

- €

1 Zuzüglich Aufnahmegebühr iHv. 30,00 €

2 Zuzüglich Aufnahmegebühr iHv. 20,00 €

3 Der Nachweis für die Ermäßigung muss unaufgefordert vorgelegt werden.

 

4 Aufnahmegebühr

Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr, die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird.

 

5 Beginn der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt immer zum ersten eines Monats.

 

6 Säumnis

Bei Nichteinlösung der Lastschrift werden Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts, sowie eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 € zusammen mit dem Beitrag fällig.

 

7 Rechnungsstellung

Bei Rechnungsstellung fällt eine Gebühr in Höhe von 7,00 € an. Rechnungszahlung ist nur bei jährlicher Zahlungsweise möglich.

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