1 Grundsatz
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
2 Bankeinzug
Die Beiträge werden vom Konto eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Zahlung der Beiträge erfolgt in der Regel im Bankeinzugsverfahren viertel- oder halbjährlich, kann aber auch als Jahresbeitrag im Voraus geleistet werden. Eine Reduktion des Beitrages bei jährlicher Zahlweise im Voraus ist nicht möglich.
3 Beitragshöhe
Der Beitrag beträgt:
|
vierteljährlich |
halbjährlich |
jährlich |
für Herren1 |
30,00 € |
60,00 € |
120,00 € |
für Damen2 |
24,00 € |
48,00 € |
96,00 € |
für Ermäßigte2,3 |
18,00 € |
36,00 € |
72,00 € |
für Passive2 |
18,00 € |
36,00 € |
72,00 € |
für Fördernde |
- € |
20,00 € |
40,00 € |
für Ehrenmitglieder |
- € |
- € |
- € |
1 Zuzüglich Aufnahmegebühr iHv. 30,00 €
2 Zuzüglich Aufnahmegebühr iHv. 20,00 €
3 Der Nachweis für die Ermäßigung muss unaufgefordert vorgelegt werden.
4 Aufnahmegebühr
Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr, die nach Aufnahme in den Verein fällig wird und im Lastschriftverfahren eingezogen wird.
5 Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt immer zum ersten eines Monats.
6 Säumnis
Bei Nichteinlösung der Lastschrift werden Bearbeitungsgebühren des Kreditinstituts, sowie eine Mahngebühr in Höhe von 3,00 € zusammen mit dem Beitrag fällig.
7 Rechnungsstellung
Bei Rechnungsstellung fällt eine Gebühr in Höhe von 7,00 € an. Rechnungszahlung ist nur bei jährlicher Zahlungsweise möglich.